Einzugsermächtigung für den DTV

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Einzugsermächtigung für den DTV

Bereits beim Verbandstag 2006 in Stuttgart wurde mit großer Mehrheit die Finanzordnung des DTV geändert. Sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der Mitgliedsbeiträge!) werden nach § 1 der neuen Finanzordnung im Einzugsverfahren erhoben. Sofern Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie, dies möglichst bald nachzuholen. Das Formular dazu finden Sie im Downloadbereich unter "Aufnahm...

Bereits beim Verbandstag 2006 in Stuttgart wurde mit großer Mehrheit die Finanzordnung des DTV geändert. Sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der Mitgliedsbeiträge!) werden nach § 1 der neuen Finanzordnung im Einzugsverfahren erhoben.

Sofern Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, bitten wir Sie, dies möglichst bald nachzuholen. Das Formular dazu finden Sie im Downloadbereich unter "Aufnahmeunterlagen für neue Vereine" oder über den unten stehenden Link.

Wer nicht an diesem Verfahren teilnehmen will und kann, von dem wird zusätzlich zu den Gebühren pro Geschäftsvorgang eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.

von Matthias Huber Uhr

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